Erstmals hat ein Patient eine Therapie mit eingefrorenen Blutstammzellen erhalten
Das berichtet das DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei) in einer Mitteilung von Dezember 2024. Die gespendeten Zellen stammten von einer Person, die nicht mit dem erkrankten Patienten verwandt ist. Die Blutstammzellen waren dem Spender ein Jahr zuvor entnommen und in flüssigem Stickstoff aufbewahrt worden. In der Fachsprache heißt das Verfahren Kryokonservierung. Das macht es künftig möglich, Blutstammzellen schneller zu transplantieren als bisher. Liegt eine passende Spende im Kryotank vor, vergehen laut DKMS nur wenige Tage zwischen Anfrage und Transplantation der Stammzellen. 
Datum der Veröffentlichung: 25.04.2025
Autor: Wort & Bild Verlag
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Forschung: Behandlung mit neu zugelassenen Wirkstoff zusammen mit einer Chemotherapie kann das Überleben mit Magenkrebs verlängern
Eine Behandlung mit dem neu zugelassenen Wirkstoff Zolbetuximab zusammen mit einer Chemotherapie kann das Überleben mit Magenkrebs verlängern. Das zeigen zwei internationale Studien mit über 1000 Beteiligten unter Mitarbeit der Universitätsmedizin Leipzig. Die Ergebnisse wurden im New England Journal of Medicine publiziert. Hierzulande erkranken circa 17 000 Menschen pro Jahr an Magenkrebs. Zum Zeitpunkt der Diagnose ist die Erkrankung häufig fortgeschritten, was oft mit einer verkürzten Überlebenszeit einhergeht. Durch den Einsatz von Zolbetuximab lässt sich die Lebenszeit, in der die Tumorerkrankung nicht fortschreitet, laut Studien signifikant verlängern. Die Kostenübernahme des Wirkstoffs durch die Krankenkasse wird noch überprüft. 
Datum der Veröffentlichung: 28.03.2025
Autor: Wort & Bild Verlag
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Künftig unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen
Wer ein lokales Prostatakarzinom ohne Metastasen hat und deshalb operiert oder bestrahlt werden muss, kann künftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Anspruch darauf haben alle gesetzlich Krankenversicherten, denen eine chirurgische Entfernung der Prostata (Prostatektomie), eine Bestrahlung von außen (perkutane Strahlentherapie) oder eine Bestrahlung von innen (Brachytherapie) vorgeschlagen wird. Der Anspruch basiert auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin. Diesem muss das Bundesgesundheitsministerium zustimmen. Ab dem 1. April 2025 tritt die Regelung voraussichtlich in Kraft. Patienten mit dem Wunsch nach einer ärztlichen Zweitmeinung können sich dann an dazu berechtigte Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie oder Strahlentherapie wenden. 
Datum der Veröffentlichung: 08.03.2025
Autor: Wort & Bild Verlag
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